In unserem FAQ finden Sie auf jede Frage eine Antwort!

Sollte das FAQ Ihre Frage nicht beantworten, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben.


1. Wie hoch ist der Kredit welchen ich bekommen könnte oder was beeinflusst die Kreditsumme?

Maßgebend für einen Kredit ist immer das Fahrzeug und sein aktueller Marktwert.
In Abhängigkeit dessen, kann ein Kredit zwischen 50% bis max. 80% des aktuellen Marktwertes gewährt werden. Ganz gleich ob als Klein- oder als neuwertiger Sportwagen

 

2. Muss mein Fahrzeug zugelassen sein bzw. zugelassen bleiben?

Nein! Ihr Fahrzeug muss bei der Abgabe weder über eine reguläre Zulassung verfügen noch muss es für die Zeit, in welches es bei uns steht, zugelassen bleiben. Es muss lediglich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (sollte keine Zulassung vorliegen). Wenn gewünscht, kann das Fahrzeug gerne abgemeldet werden. Viele Kunden machen davon gebrauch, um die anfallenden Kosten des Pfandscheines durch die eingesparte KFZ Versicherung als auch KFZ Steuer zu kompensieren.

 

3. Ist mein „altes Auto“ für München Autopfand für einen Kurzkredit geeignet?

Grundsätzlich ja - am einfachsten stellen Sie eine unverbindliche Anfrage und erhalten von uns eine persönliche Beratung mit individuellem Angebot. Jedes Auto hat einen Marktwert und lässt sich professionell von uns ermitteln. Die Prüfung Ihres Fahrzeuges ist natürlich kostenlos und vollkommen unverbindlich.

 

4. Warum behält München Autopfand mein Fahrzeug sowie alle Unterlagen ein?

Ihr Fahrzeug dient uns im Falle, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, als Sicherheit.
Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass das Fahrzeug nicht ausgelöst wird, muss dieses verwertet werden um aus dem Erlös das Darlehen tilgen zu können.

 

5. Steht mein Auto sicher bei München Autopfand?

Ihr Fahrzeug ist bei uns selbstverständlich bestens aufgehoben. Das Auto steht in einer Tiefgarage, welche für dritte unzugänglich ist. Zudem ist der Bereich 24h überwacht und entsprechend gesichert. Technisch, als auch mechanisch. Sie müssen sich absolut keine Sorgen machen.
Niemand wird je Ihr Fahrzeug in diesem Bereich zu sehen bekommen.

 

6. Ist mein Fahrzeug versichert?

Der Gesetzgeber schreibt hierzu klare Richtlinien vor, was natürlich im Sinne aller Beteiligten ist. Ihr Fahrzeug ist gegen Brand, Diebstahl sowie Wasserschäden in seiner doppelten Dahrlehenssumme versichert.

 

7. Wird mein Fahrzeug während des Darlehens gefahren oder bewegt?

Ihr Fahrzeug wird nach dem Abstellen, bis Sie es wieder auslösen, nicht gefahren. (Ausgenommen regelmäßiges Anlassen des Motors sowie das Laden der Batterie(n))
Sie werden Ihr Fahrzeug genau wie bei der Übergabe an uns auffinden. Um dies zu belegen wird ein offizielles Übergabe- und Abgabeprotokoll (KmStand, Schäden Lichtbilder etc.) für das Fahrzeug erstellt.

 

8. Was wenn ich meinen Kredit vorzeitig zurückzahlen kann?

Sollten Sie Ihren Kredit bereits am 25. Tag, oder auch früher, auslösen können ist dies absolut kein Problem. Es gibt keine Mindestzeit die Ihr Fahrzeug bei uns verweilen muss. Wir benötigen lediglich eine kurze Info. Sie erhalten Ihr Fahrzeug umgehend und unversehrt zurück.

 

9. Warum ein Kredit von München Autopfand?

Bei uns bekommen Sie einen Kredit schnell und unkompliziert.
Wir arbeiten 100% bankenunabhängig. Außer uns erfährt keine andere Institution die Kreditanfrage. Alles fair, seriös und diskret.

 

10. Wann kommt für mich ein Kredit von München Autopfand in Frage?

Grundsätzlich immer – allerdings gewähren wir Kurzkredite. Dies bedeutet eine Zeitspanne von 1 – 3 Monate. Wenn Sie lediglich einen kurzen Zeitraum finanziell decken müssen ist dies eine geeignete Wahl. Für langfristige Kredite wird der Kredit für den Darlehensnehmer unvorteilhaft. (mehr als 6 Monate)

 

11. Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug nach 3 Monaten nicht auslösen kann?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach drei Monaten (regulärer Pfandvertrag) nicht auslösen können, darf es mit Ablauf des vierten Monats von München Autopfand durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer versteigert werden.

12. Was wenn ich einen Kredit für mehr als 3 Monate brauche?

Ein Pfandvertrag läuft grundsätzlich immer 3 Monate. Jedoch besteht die Möglichkeit den Pfandvertrag um weitere 3 Monate zu verlängern.
Hierzu ist es nötig die bis dahin angefallenen Kosten (Zinzsen, Gebühren) zu tilgen.
Danach kann ohne weiteres ein neuer Pfandschein ausgestellt werden.

13. Muss ich persönlich erscheinen, oder kann ich auch jemanden bevollmächtigen?

Sie können auch eine bevollmächtigte Person beauftragen. Sie müssen lediglich die PDF ausdrucken und diese ausgefüllt sowie unterschrieben der Bevollmächtigten Person mitgeben. Ebenso ist Ihr Ausweis im original von Nöten. Dieser wird zum Abgleich und für das Anlegen Ihres Kundenprofil benötigt. Die Vollmacht im Original bleibt bei uns zur Archivierung.


Download
Vollmacht
Vollmacht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 18.9 KB

Auch per Whatsapp:

Sind noch Fragen offen? Zögern Sie nicht - wir beraten Sie gerne! Einfach klicken!

Kontakt:

Oder auch ganz einfach über unser Kontaktformular - klicken Sie hier.